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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Architektur-, Planungs- und Beratungsleistungen des Architekturunternehmens („Anbieter“) gegenüber seinen Auftraggeber:innen („Auftraggeber“).

  2. Die AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.

  3. Ergänzend und subsidiär gelten die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), insbesondere die SIA 118, sofern sie vertraglich vereinbart wurden.

2. Vertragsgrundlagen

  1. Grundlage der Zusammenarbeit sind:

    • der individuell abgeschlossene Vertrag oder die schriftliche Auftragsbestätigung,

    • die entsprechenden SIA-Normen (z. B. SIA 102, SIA 118), sofern vereinbart,

    • diese AGB.

  2. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
    Vertrag → spezielle Bedingungen → SIA-Normen → AGB.

3. Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter erbringt architekturspezifische Leistungen wie Entwurf, Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Projektkoordination, Kostenermittlung und Beratung.

  2. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Vertrag oder den Leistungsmodellen gemäss SIA 102.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, Fachplaner und Dritte unter Einhaltung der geltenden SIA-Bestimmungen beizuziehen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Entscheide und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters und berechtigen diesen zur Anpassung von Terminen und Kosten.

  3. Der Auftraggeber hat Zutritt zur Baustelle unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt nach dem vertraglich vereinbarten Honorar (z. B. Honorar nach SIA 102, Pauschale oder Stundenaufwand).

  2. Nebenkosten wie Pläne, Modellbau, Reisekosten, Bewilligungsgebühren, Fachgutachten und Reproduktionskosten werden zusätzlich berechnet.

  3. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR.

  5. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die Weiterarbeit einstellen; Verzögerungen gehen zulasten des Auftraggebers.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Entwürfe, Pläne, Modelle, Visualisierungen und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschliesslich für das vereinbarte Bauvorhaben.

  3. Eine Weiterverwendung oder Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters ist untersagt.

  4. Der Anbieter darf Projekte zu Dokumentations- und Referenzzwecken veröffentlichen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

7. Termine und Fristen

  1. Terminangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Witterung, behördliche Verzögerungen, Materialengpässe, Krankheit) sowie Umstände ausserhalb der Kontrolle des Anbieters verlängern die Fristen angemessen.

  3. Bei verbindlichen Terminen gelten die entsprechenden Regelungen der SIA 118, sofern vertraglich einbezogen.

8. Haftung

  1. Der Anbieter haftet im Rahmen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie der SIA 118, sofern diese vereinbart wurde.

  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  3. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. Für Schäden durch Dritte (z. B. Unternehmer, Fachplaner) haftet der Anbieter nur bei fehlerhafter Auswahl oder Instruktion.

  5. Für Verzögerungen oder Mängel, die durch Materiallieferanten, Behörden oder externe Dienstleister verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

9. Abnahmen und Mängel (gemäss SIA 118)

  1. Die Bauwerksabnahme erfolgt nach den Regeln der SIA 118, sofern diese vereinbart wurde.

  2. Die Prüf- und Rügepflicht richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen (z. B. sofortige Rüge offensichtlicher Mängel, schriftliche Mängelliste, Fristen).

  3. Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber bei der Mängelkontrolle, ist jedoch nicht für die Mängelbehebung der Unternehmer verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

10. Kündigung

  1. Der Vertrag kann gemäss Schweizer OR sowie nach den Bestimmungen der SIA 102 aufgehoben werden.

  2. Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie allfällige Kosten vollständig zu vergüten.

  3. Bei unbegründeter Kündigung hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz des entgangenen Honorars gemäss SIA-Normen.

11. Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

  2. Der Anbieter verwendet Daten ausschliesslich zur Vertragserfüllung und gibt sie nur weiter, sofern dies für das Projekt notwendig ist.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  4. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.

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