Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Architektur-, Planungs- und Beratungsleistungen des Architekturunternehmens („Anbieter“) gegenüber seinen Auftraggeber:innen („Auftraggeber“).
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Die AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.
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Ergänzend und subsidiär gelten die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), insbesondere die SIA 118, sofern sie vertraglich vereinbart wurden.
2. Vertragsgrundlagen
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Grundlage der Zusammenarbeit sind:
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der individuell abgeschlossene Vertrag oder die schriftliche Auftragsbestätigung,
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die entsprechenden SIA-Normen (z. B. SIA 102, SIA 118), sofern vereinbart,
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diese AGB.
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Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
Vertrag → spezielle Bedingungen → SIA-Normen → AGB.
3. Leistungen des Anbieters
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Der Anbieter erbringt architekturspezifische Leistungen wie Entwurf, Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Projektkoordination, Kostenermittlung und Beratung.
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Der Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Vertrag oder den Leistungsmodellen gemäss SIA 102.
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Der Anbieter ist berechtigt, Fachplaner und Dritte unter Einhaltung der geltenden SIA-Bestimmungen beizuziehen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Entscheide und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung.
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Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters und berechtigen diesen zur Anpassung von Terminen und Kosten.
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Der Auftraggeber hat Zutritt zur Baustelle unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung erfolgt nach dem vertraglich vereinbarten Honorar (z. B. Honorar nach SIA 102, Pauschale oder Stundenaufwand).
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Nebenkosten wie Pläne, Modellbau, Reisekosten, Bewilligungsgebühren, Fachgutachten und Reproduktionskosten werden zusätzlich berechnet.
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Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR.
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Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die Weiterarbeit einstellen; Verzögerungen gehen zulasten des Auftraggebers.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Sämtliche Entwürfe, Pläne, Modelle, Visualisierungen und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt.
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Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschliesslich für das vereinbarte Bauvorhaben.
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Eine Weiterverwendung oder Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters ist untersagt.
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Der Anbieter darf Projekte zu Dokumentations- und Referenzzwecken veröffentlichen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
7. Termine und Fristen
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Terminangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
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Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Witterung, behördliche Verzögerungen, Materialengpässe, Krankheit) sowie Umstände ausserhalb der Kontrolle des Anbieters verlängern die Fristen angemessen.
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Bei verbindlichen Terminen gelten die entsprechenden Regelungen der SIA 118, sofern vertraglich einbezogen.
8. Haftung
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Der Anbieter haftet im Rahmen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie der SIA 118, sofern diese vereinbart wurde.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Für Schäden durch Dritte (z. B. Unternehmer, Fachplaner) haftet der Anbieter nur bei fehlerhafter Auswahl oder Instruktion.
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Für Verzögerungen oder Mängel, die durch Materiallieferanten, Behörden oder externe Dienstleister verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
9. Abnahmen und Mängel (gemäss SIA 118)
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Die Bauwerksabnahme erfolgt nach den Regeln der SIA 118, sofern diese vereinbart wurde.
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Die Prüf- und Rügepflicht richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen (z. B. sofortige Rüge offensichtlicher Mängel, schriftliche Mängelliste, Fristen).
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Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber bei der Mängelkontrolle, ist jedoch nicht für die Mängelbehebung der Unternehmer verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
10. Kündigung
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Der Vertrag kann gemäss Schweizer OR sowie nach den Bestimmungen der SIA 102 aufgehoben werden.
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Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie allfällige Kosten vollständig zu vergüten.
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Bei unbegründeter Kündigung hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz des entgangenen Honorars gemäss SIA-Normen.
11. Datenschutz
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
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Der Anbieter verwendet Daten ausschliesslich zur Vertragserfüllung und gibt sie nur weiter, sofern dies für das Projekt notwendig ist.
12. Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
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Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.